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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge

Die Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen von TransLatio netWork/TL MIF erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von TransLatio netWork/TL MIF mit ihren Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen von TransLatio netWork/TL MIF werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der TransLatio netWork/TL MIF. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TransLatio netWork/TL MIF.

 

1.     Grundlagen für die Berechnung

1.1     Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt TransLatio netWork/TL MIF dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten bzw. Dolmetscherleistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

1.2     Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 55 Anschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenanzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt.

Der Schwierigkeitsgrad der Texte ist eingeteilt in:

a) Einfach: Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. enthalten.

b) Mittelschwer: Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen.

c) Schwer: Texte, die häufig Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen (technische Handbücher, Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz usw.).

d) Besonders schwer: Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern.

e) Werbewirksam: Texte, die nach der Übersetzung noch in Hinsicht auf Werbewirksamkeit mentalitätsgerecht überarbeitet werden müssen.

Die Beurteilung der Texte entsprechend der oben genannten Schwierigkeitsabstufung sowie die Festlegung der Zuschläge wird von TransLatio netWork/TL MIF vorgenommen.

Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % bis zu 100 % in Rechnung gestellt.

Für Übersetzungsaufträge werden mindestens 50,00 EUR pro Sprache und Auftrag berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.

1.3     Bei Dolmetschereinsätzen wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand, das heißt einschließlich der Fahrt- und Bereitstellungszeiten, in Tagessätzen berechnet. Vereinzelt kann in Absprache nach Stunden abgerechnet werden. Angefangene Stunden werden auf 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrtkosten werden in der tatsächlichen Höhe (bei Fahrten mit dem Privatwagen gelten die Routenangaben des ADAC) berechnet.

Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Dolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten ergänzend die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf).

1.4     Zusätzliche Textausfertigungen sowie Materialkosten für gewünschtes Spezialpapier, Bindemappen, Disketten, CDs u. Ä. werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.5     Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist TransLatio netWork/TL MIF berechtigt, die Vergütung entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. Entsprechendes gilt auch für Dolmetschereinsätze.

 

2.     Zahlung

2.1     Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.

2.2     TransLatio netWork/TL MIF ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung.

2.3     Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.

2.4     Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er TransLatio netWork/TL MIF die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Stornierung eines Dolmetscherauftrages werden dem Auftraggeber bis zum 30. Kalendertag vor dem vereinbarten Einsatz 10 %, ab dem 30. Kalendertag 50 % und ab dem 14. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars berechnet.

 

3.     Auftragserteilung

3.1     Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber TransLatio netWork/TL MIF vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.

3.2     Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung des Übersetzungs-/Dolmetscherauftrags erforderlich sind, sind TransLatio netWork/TL MIF vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann TransLatio netWork/TL MIF weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.

3.3     Der Auftraggeber hat TransLatio netWork/TL MIF bei Übersetzungsarbeiten den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dolmetscher sind vor ihrem Einsatz vom Auftraggeber in die Thematik einzuweisen.

3.4     Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von TransLatio netWork/TL MIF.

 

4.     Auftragsausführung, Lieferbedingungen

4.1    Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

4.2    Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen von TransLatio netWork/TL MIF per E-Mail, Telefax oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung per Post geliefert. Versendet TransLatio netWork/TL MIF die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald TransLatio netWork/TL MIF die Übersetzung an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet TransLatio netWork/TL MIF nicht.

4.3    Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.

4.4    Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben und Informationen ist TransLatio netWork/TL MIF an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn TransLatio netWork/TL MIF sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungswünschen des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.5    Sollte TransLatio netWork/TL MIF aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber TransLatio netWork/TL MIF eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

 

5.     Mängelrügen

5.1    Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat TransLatio netWork/TL MIF eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist TransLatio netWork/TL MIF berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an TransLatio netWork/TL MIF zurück. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5.2     Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung als abgenommen.

5.3    Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.

 

6.     Haftung, höhere Gewalt

6.1.   TransLatio netWork/TL MIF haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Mängeln, die TransLatio netWork/TL MIF arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit TransLatio netWork/TL MIF garantiert hat.

6.2     Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TransLatio netWork/TL MIF auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden.

6.3    TransLatio netWork/TL MIF haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

6.4    Unbeschadet der Haftung von TransLatio netWork/TL MIF nach Ziffer 6.1 und 6.2 übernimmt TransLatio netWork/TL MIF die Haftung für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 € im Einzelfall. Die Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.

6.5    TransLatio netWork/TL MIF haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen. TransLatio netWork/TL MIF haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch Gebrauch der von TransLatio netWork/TL MIF bearbeiteten Dateien entstehen, haftet TransLatio netWork/TL MIF nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit gilt, dass TransLatio netWork/TL MIF nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion vorgesehen ist, lässt er TransLatio netWork/TL MIF vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch TransLatio netWork/TL MIF, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier.

6.6    Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen einschließlich beauftragter Dritter.

 

7.     Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt

7.1    Gegen Ansprüche von TransLatio netWork/TL MIF kann der Auftraggeber nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von TransLatio netWork/TL MIF anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

7.2    Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von TransLatio netWork/TL MIF. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 

8.     Urheberrecht, Ansprüche Dritter

Sollte TransLatio netWork/TL MIF aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, TransLatio netWork/TL MIF in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern TransLatio netWork/TL MIF durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei TransLatio netWork/TL MIF, soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit entstandenen Terminologielisten oder sogenannten Memory-Tools.

 

9.    Verschwiegenheit, Datenschutz

TransLatio netWork/TL MIF verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder Dolmetschtätigkeit für den Auftraggeber stehen.

 

10.     Erfüllungsort

10.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz von TransLatio netWork/TL MIF.

10.2   Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht am Sitz von TransLatio netWork/TL MIF erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ort.

 

11.     Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

11.1   Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen TransLatio netWork/TL MIF und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

11.2   Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz von TransLatio netWork/TL MIF vereinbart.

11.3   Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.

 

© TransLatio netWork/TL MIF, Wiedemannstr. 23, 53173 Bonn

 

Stand: September 2022